Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 4G-solutions UG (haftungsbeschränkt), Grabenstr. 28, 48268 Greven
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 4G-solutions UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Netzwerk- und Telekommunikationslösungen, IT-Infrastruktur und Managed Services. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Mehrkosten führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung auszusetzen.
§ 6 Termine und Fristen
Genannte Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Betriebsstörungen bei Zulieferern berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Termine angemessen zu verlängern.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht als Mängel gelten Abweichungen, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch Dritte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Dokumentationen, Konzepte und Konfigurationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Geschäftsbetrieb.
§ 11 Kündigung
Dauerschutzverträge (Managed Services) können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Greven. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026
